Kommunalbrief der BayernSPD-Landtagsfraktion

Veröffentlicht am 16.02.2012 in Kommunalpolitik
CSU und FDP verpassen die Chance, ein modernes und bürgerorientiertes Kommunalwahlrecht auf den Weg zu bringen
  • Aufhebung der Altersgrenze für Kommunalpolitiker im Landtag abgelehnt
  • Innenpolitische Sprecherin Helga Schmitt-Bussinger: Alle Appelle von Opposition und Kommunalverbänden sind an den Koalitionsfraktionen abgeprallt
  • Kommunales Ehrenamt wird der Beliebigkeit preisgegeben.
Als einen schweren Fehler bezeichnet die kommunalpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Bayerischen Landtag Helga Schmitt-Bussinger die Weigerung von CSU und FDP, die Altersgrenze für berufsmäßige Bürgermeister und Landräte nicht vollständig abzuschaffen. Alle Appelle von Kommunalpolitikern sind an den Koalitionsfraktionen abgeprallt.

Helga Schmitt-Bussinger: „CSU und FDP waren noch nicht einmal bereit, den Minimalkompromiss des Landkreistagspräsidenten aufzugreifen, die Altersgrenze schrittweise anzuheben und zwar bereits zu den Kommunalwahlen 2014 von jetzt 65 Jahre auf 66 Jahre und dann bei den übernächsten Kommunalwahlen auf 67 Jahre. Diese Stufenregelung wäre das Mindeste gewesen". Der SPD-Abgeordnete Prof. Peter-Paul Gantzer hat dagegen eine Popularklage angekündigt. Mehr...

Die kommunalpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion nimmt die zweite Lesung über den Gesetzentwurf der Staatsregierung zum Anlass, neuerlich mit dem Gesetzentwurf der Staatsregierung abzurechnen: Neben dem „Hauptknackpunkt“, der Beibehaltung einer Altersgrenze und der Unwilligkeit, die Altersgrenze bei den berufsmäßigen Bürgermeistern und Landräten - wie in anderen Bundesländern auch – nicht vollständig abzuschaffen, benennt die Politikerin noch weitere Punkte, warum die SPD-Fraktion das Gesetz ablehnt.

Personen, die in ein Ehrenamt gewählt worden sind, sollen zukünftig die Annahme der Wahl ohne Angabe von Gründen verweigern dürfen. Schmitt-Bussinger: „Die Neuregelung führt zu keiner Förderung des kommunalen Ehrenamts, schädigt es vielmehr. Das kommunale Ehrenamt wird der Beliebigkeit preisgegeben“.
Als dritten „Knackpunkt“ des Gesetzentwurfs benennt die SPD-Sprecherin die Abschaffung des Aufenthalts mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen im Wahlkreis als Voraussetzung für die Wählbarkeit. Begründet wird dies damit, dass man in Zukunft Problemfälle und Ausforschungen von Bewerbern vermeiden möchte. Schmitt-Bussinger: „Die ganz wenigen Fälle, die es in Bayern gegeben hat, rechtfertigen es nicht, das Erfordernis des Aufenthalts mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen im Wahlkreis abzuschaffen. Ehrenamtliche Kommunalpolitiker sollen weiterhin in der Gemeinde, in der sie gewählt werden wollen, den Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen haben“.

Ministerpräsident Seehofer habe plötzlich das Thema „Mehr direkte Demokratie“ entdeckt und redet von mehr Bürgermitwirkung, der Gesetzentwurf aus der Feder des Innenministeriums bringe aber überhaupt keine Anstöße in diese Richtung, stellt die SPD-Abgeordnete fest. Im Gegensatz dazu führe der SPD-Gesetzentwurf zu mehr direkter Demokratie.

„Nicht nur, dass wir durch unseren Gesetzentwurf den kommunalen Bürgerentscheid stärken, indem wir das Quorum bei Gemeinden bis 50.000 Einwohnern, an dem überdurchschnittlich viele Bürgerentscheid in Bayern scheitern, von 20 Prozent auf 15 Prozent absenken, die Bindungswirkung an den Bürgerentscheid von einem auf zwei Jahre erhöhen und einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf Vollzug des Bürgerentscheids den Beauftragten des Bürgerbegehrens einräumen wollen, sondern auch durch die Möglichkeit, dass Kommissionen und Beiräte in den Kommunen durch Nichtgemeinderatsmitglieder und Nichtkreisräten besetzt werden können.“
Diese sollen auch ein Antragsrecht an das Kommunalparlament haben, so die SPD-Politikerin, und die Mitglieder, die dem Kommunalparlament nicht angehören, sollen auch Stimmrecht in der Kommission oder dem Beirat haben. Zukünftig soll es auch möglich sein, dass sogenannte sachkundige Personen und Vertreter von Gemeinde-, Kreis- oder Bezirksangehörigen, die von den Entscheidungen des Gemeinderats, Kreis- oder Bezirkstags besonders betroffen sind, zu den Sitzungen des Gemeinderats, Kreistags oder Bezirkstags und seiner Ausschüsse als Berater mit Antragsrecht hinzugezogen werden können.

Helga Schmitt-Bussinger: „Ministerpräsident Seehofer redet nur von mehr direkter Demokratie. Im Gegensatz zu ihm will die SPD mehr Bürgerbeteiligung und macht ganz konkrete Vorschläge für die kommunale Ebene.“

Im Wortlaut zum Download (PDF):
Regierungsfraktionen verpassen die Chance, ein modernes und
bürgerorientiertes Kommunalwahlrecht auf den Weg zu bringen

Rede von Helga Schmitt-Bussinger, MdL,
kommunalpolitische Sprecherin der BayernSPD-Landtagsfraktion,
zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes

CSU und FDP setzen Altersgrenze durch
Namentlichen Abstimmung
zum Gesetzentwurf der Staatsregierung
zur Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes und anderer Vorschriften (Drucksache 16/9081)

Keine Aufhebung der Altersgrenze für Kommunalpolitiker:
Peter Paul Gantzer geht dagegen mit Popularklage vor

www.bayernspd-landtag.de
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